Hoverboards

9.11.2017

Hoverboards

hoher Fahrspaß – großes rechtliches Risiko

Hoverboards sind ein großer Freizeitspaß.

Hoverboards sind derzeit sehr beliebt als praktisches Fortbewegungsmittel. Kinder wie Erwachsene lieben sie gleichermaßen. Sie bestehen aus einem zweirädrigen Brett, das durch Gewichtsverlagerung gesteuert wird. Mit Hoverboards ist man rasant unterwegs und kann nahe gelegene Ziele flott erreichen, zum Beispiel in der Stadt. Vielen sind die rechtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Nutzung und Versicherungsschutz jedoch nicht bekannt.

Hoverboards überschreiten eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h und gelten somit rechtlich zu den Fahrzeugen. Im Gegensatz zu E-Bikes und Segways wurde wegen fehlender sicherheitstechnischer Voraussetzungen keine Zulassung in Deutschland erteilt. Daher dürfen sie nicht außerhalb von Privatgrundstücken genutzt werden!

Falls ein Unfall in der Öffentlichkeit geschieht, hat dieser strafrechtliche Relevanz.

Völlig ungeklärt ist die Frage der Fahrerlaubnis. Sie gelten als Fahrzeuge, und dafür braucht man eine Fahrerlaubnis. In den bestehenden Fahrerlaubnisklassen gibt es aber keine geeignete Zuordnung. Trotzdem macht sich der Führer eines Hoverboards nach § 21 der Straßenverkehrsordnung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Eine absurde Situation!

Darüber hinaus liegt bei der Nutzung im öffentlichen Verkehr eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz vor. Fahrzeuge müssen versichert werden. Aber eine geeignete Versicherung kann gar nicht angeboten werden, da die Boards wie gesagt für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen sind. Auch das eine absurde Situation!

Hier besteht also noch reichlich rechtlicher Entwicklungsbedarf. Nutzer sollten sich dieser rechtlichen Problematik unbedingt bewusst sein!

Auch beim Versicherungsschutz bestehen große Risiken.

Fahrzeuge sind in der Regel beim Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht ausgenommen. Nur auf dem Privatgelände deckt die Privathaftpflicht die korrekte Nutzung von Hoverboards ab. Bei einem Unfall mit einem Hoverboard in der Öffentlichkeit ist der Halter also nicht versichert. Alle Schäden müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, bleibt mit Board also wirklich nur auf einem privaten Grundstück. Sie riskieren Ihre finanzielle Existenz, wenn Sie im öffentlichen Raum einen Unfall mit Personenschaden verursachen!

 

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